Das Erstgespräch ist Voraussetzung für den Beginn unserer Zusammenarbeit und dient dem
- gegenseitigen Kennenlernen
- Erfassen Ihres Anliegens
- Besprechen Ihrer Fragestellung(en)
- Klären der Rahmenbedingungen (Absageregelung, Honorar, Verschwiegenheitspflicht, Frequenz)
- (Beginn der) Anamneseerstellung
Bezüglich einer Terminvereinbarung können Sie sich jederzeit telefonisch oder per Mail bei mir melden.